Die vorstehende, mit Ort und Datum zu versehende und zu unterschreibende Erklärung darf nicht in den Wahlumschlag gesteckt werden, in den der - die - Stimmzettel einzulegen sind. Die Erklärung ist vielmehr neben dem Wahlumschlag in den an den Wahlvorstand adressierten Freiumschlag zu legen. |
aus einer Briefwahl-Anleitung |
Den Verfassern dieser Anleitung (44 Wörter in einem Satz!) war der gesamte Ablauf des Briefwahlvorgangs geläufig und stand ihnen klar vor Augen. Deshalb bemerkten sie auch gar nicht, dass diese Anleitung jedwede Ablauflogik vermissen lässt.