Grundsätzliche (gesetzliche) Anforderungen an einen Bescheid
Das Verwaltungsverfahrensgesetz gibt einige Mindestanforderungen an Bescheide und ihren Aufbau vor, die hier in gestraffter Form aufgelistet sind:
- Richtiger Adressat / Zustellungsart (Dazu gehört auch die korrekte Schreibung von Name und Anschrift!)
- Bezeichnung des Verwaltungsaktes
- Entscheidung (Tenor)
- Nebenbestimmungen (gegliedert)
- Begründung
- Rechtliche Grundlagen
- Entscheidung und Nebenbestimmungen erläutern / begründen
- Ermessensausübung darstellen
- Anhörung nach §28 VwVfG auswerten / Öffentlichkeitsbeteiligung
- ggf. Zwangsmittelandrohung (Begründung)
- ggf. Gebührenfestsetzung / gesonderter Bescheid
- ggf. Rechtsbehelfsbelehrung als Bestandteil des Bescheids (nicht als Anlage beifügen, da dann Nachweis der erfolgten Belehrung schwierig)
- ggf. Anordnung der sofortigen Vollziehung (mit Begründung)
- Hinweise
- Fundstellen
- Anlagen
- Unterschrift
Anmerkung:
Seltsamerweise sind nicht alle Behörden an diese Vorgaben des VwVfG gebunden, zum Beispiel die Finanzbehörden, obwohl gerade deren Bescheiden ein wenig Struktur gut täte.